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Wie ein Antrag gestellt werden kann
Einen Antrag auf Hilfe durch die Stiftung können Betroffene selbst oder von
ihnen beauftragte Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, Vereinen oder Sozialämtern stellen.
Als Antrag genügt ein formloses
Schreiben. Da die Stiftung keine allgemeinen Spenden, sondern Zuwendungen
nur für einen speziellen Zweck bewilligen kann, sollte daraus hervorgehen,
wofür und in welcher Höhe finanzielle Hilfen benötigt werden.
Dem Antragsschreiben müssen zwei Anlagen beigefügt werden:
- Ein Formblatt
mit Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Antragstellers als
Nachweis der Bedürftigkeit sowie Belegen zu den Angaben (z.B.
Bescheide, Mietverträge, Konto-Auszüge etc.). Die Formblätter sind im
Büro der Stiftung erhältlich oder können ausgedruckt werden:
- Das Formblatt für
Einzelpersonen und Familien kann hier herunter
geladen werden.
- Das Formblatt zur
Unterstützung karitativer Einrichtungen kann hier herunter geladen
werden.
- Eine Stellungnahme
der befürwortenden Stelle
Die
Stiftung bittet ausdrücklich darum, Anträge nur auf dem Postweg, jedoch
nicht als Einschreiben, einzusenden.
Alle Angaben
unterliegen dem Datenschutz
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