| Kriterien |

| Antrag |

| Erfolge |

 

Nach welchen Kriterien eine Unterstützung erfolgt

  1. Vorrangige Förderung von Einzelpersonen und Familien

Gefördert werden vorrangig hilfsbedürftige Einzelpersonen und Familien, unabhängig davon, ob eigenes Verschulden oder Versagen zu der Notlage geführt haben. Auch die Unterstützung karitativer Einrichtungen ist möglich. Sie hat wegen des Vorrangs der Einzelfallhilfe jedoch nur einen kleinen Anteil an der Förderung. Eigene Projekte initiiert die Stiftung nicht.


  1. Hilfen in Deutschland

Gefördert werden ausschließlich Menschen und deren Anliegen in Deutschland.


  1. Geografische Konzentration

Die Stiftung hat ihren Förderschwerpunkt derzeit in NRW, Berlin und den ostdeutschen Bundesländern.


  1. Keine sofortige Hilfe

Eine sofortige Hilfe in akuten Notsituationen ist nicht möglich, da die Stiftung detaillierte Angaben des Antragstellers zu seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie die Stellungnahme einer dritten Stelle erhalten und prüfen muss, ehe sie eine Entscheidung treffen kann.


  1. Nachhaltige Hilfe angestrebt
  2. Zuwendungen im Einzelfall und für Einrichtungen sollen möglichst „nachhaltig“ helfen, d.h.

    • sie sollen Hilfe zur Selbsthilfe bieten und/oder
    • dauerhaft aus der Problemlage herausführen

    soweit dies mit den Mitteln der Stiftung realisierbar ist.


  1. Unterstützung notwendiger Bedürfnisse

Grundsätzlich werden bei Einzelfallhilfe und bei Unterstützung von Einrichtungen die Zwecke gefördert, die zur Bewältigung des Alltags notwendig sind.


  1. Nachrangigkeit der Stiftungshilfe

Da Stiftungsmittel nachrangige Leistungen sind, achtet die Stiftung strikt darauf, dass zunächst alle öffentlichen und privaten Ansprüche ausgeschöpft werden, bevor sie Mittel vergibt.


  1. Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung bestimmt jeweils der konkrete Fall. Wegen der steigenden Zahl der Anträge und beschränkten finanziellen Möglichkeiten kann die Stiftung nicht in jedem Fall alle Anliegen eines Antragstellers berücksichtigen.


  1. Hilfe bei Verschuldung unter bestimmten Voraussetzungen
  2. Die Stiftung setzt voraus, dass bei Verschuldung die Möglichkeit der Privatinsolvenz genutzt wird. Wenn die Privatinsolvenz nicht zweckmäßig ist, hilft die Stiftung unter folgenden Voraussetzungen:

    • Es handelt sich um existentiell wichtige Schulden wie Miet-, Energie- und Krankenversicherungsschulden.
    • Die Einkünfte des Schuldners liegen über der Pfändungsgrenze.

  1. Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
  2. Die Stiftung vergibt Einzelfallhilfen nur in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern („Vermittlern“), die mit ihren Stellungnahmen Hilfen befürworten. Die Stiftung erwartet von den Kooperationspartnern, dass sie

    • aussagefähige Stellungnahmen abgeben,
    • die Stiftungsregeln bei Vergabe und Verwendung der Geldmittel beachten,
    • bei Anträgen an die Stiftung die Hilfsbedürftigen im Interesse einer möglichst nachhaltigen Hilfe beraten und begleiten
    • bei speziellen Problemen Fachdienste der Wohlfahrtsverbände einbeziehen.