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Nach welchen Kriterien eine Unterstützung erfolgt
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Vorrangige Förderung von Einzelpersonen und Familien
Gefördert werden vorrangig hilfsbedürftige
Einzelpersonen und Familien, unabhängig davon, ob eigenes Verschulden oder
Versagen zu der Notlage geführt haben. Auch die Unterstützung karitativer
Einrichtungen ist möglich. Sie hat wegen des Vorrangs der Einzelfallhilfe
jedoch nur einen kleinen Anteil an der Förderung. Eigene Projekte initiiert
die Stiftung nicht.
- Hilfen in Deutschland
Gefördert werden ausschließlich Menschen und deren
Anliegen in Deutschland.
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Geografische Konzentration
Die Stiftung hat ihren Förderschwerpunkt derzeit in NRW, Berlin und den ostdeutschen Bundesländern.
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Keine sofortige Hilfe
Eine sofortige Hilfe in akuten Notsituationen ist nicht möglich, da die Stiftung detaillierte Angaben des Antragstellers zu seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie die Stellungnahme einer dritten Stelle erhalten und prüfen muss, ehe sie eine Entscheidung treffen kann.
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Nachhaltige Hilfe
angestrebt
Zuwendungen im Einzelfall und für Einrichtungen sollen möglichst „nachhaltig“ helfen, d.h.
- sie sollen Hilfe zur Selbsthilfe bieten und/oder
- dauerhaft aus der Problemlage herausführen
soweit dies mit den Mitteln der Stiftung realisierbar ist.
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Unterstützung notwendiger Bedürfnisse
Grundsätzlich werden bei Einzelfallhilfe und bei Unterstützung
von Einrichtungen die Zwecke gefördert, die zur Bewältigung des Alltags
notwendig sind.
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Nachrangigkeit der Stiftungshilfe
Da Stiftungsmittel nachrangige Leistungen sind, achtet
die Stiftung strikt darauf, dass zunächst alle öffentlichen und privaten
Ansprüche ausgeschöpft werden, bevor sie Mittel vergibt.
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Höhe der Zuwendung
Die Höhe der Zuwendung bestimmt jeweils der konkrete
Fall. Wegen der steigenden Zahl der Anträge und beschränkten finanziellen
Möglichkeiten kann die Stiftung nicht in jedem Fall alle Anliegen eines
Antragstellers berücksichtigen.
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Hilfe bei Verschuldung unter bestimmten Voraussetzungen
Die Stiftung setzt voraus, dass bei Verschuldung die Möglichkeit der Privatinsolvenz genutzt wird. Wenn die Privatinsolvenz nicht zweckmäßig ist, hilft die Stiftung unter folgenden Voraussetzungen:
- Es handelt sich um existentiell wichtige Schulden wie Miet-, Energie- und Krankenversicherungsschulden.
- Die Einkünfte des Schuldners liegen über der Pfändungsgrenze.
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Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Die Stiftung vergibt Einzelfallhilfen nur in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern („Vermittlern“), die mit ihren Stellungnahmen Hilfen befürworten. Die Stiftung erwartet von den Kooperationspartnern, dass sie
- aussagefähige Stellungnahmen abgeben,
- die Stiftungsregeln bei Vergabe und Verwendung der Geldmittel beachten,
- bei Anträgen an die Stiftung die Hilfsbedürftigen im Interesse einer möglichst nachhaltigen Hilfe beraten und begleiten
- bei speziellen Problemen Fachdienste der Wohlfahrtsverbände einbeziehen.
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