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Welche Ziele die Stiftung verfolgt


Ihrer Satzung entsprechend bewilligt die Otto und Lonny Bayer Stiftung Hilfen für Einzelpersonen und Familien, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Hilfe bedürfen oder deren Einkommen die in § 53 Nr. 2 der Abgabenverordnung genannten Grenzen nicht übersteigt (das 4fache bzw. bei Alleinstehenden/Haushaltsvorständen das 5fache des Regelsatzes der Sozialhilfe).
Dazu gehören vor allem:

  • alleinerziehende Eltern
  • Arbeitslose
  • Behinderte
  • kinderreiche Familien
  • Kranke
  • Senioren und Seniorinnen
  • Wohnungslose


Darüber hinaus kann sie nach ihrer Satzung ebenfalls karitative Einrichtungen bei sozialen Maßnahmen unterstützen, die einer Gruppe von Menschen zugute kommen. Da die Anträge von Einzelnen und Familien in den letzten Jahren sehr zugenommen haben, werden die Mittel der Stiftung vorrangig für die Einzelfallhilfe und nur zu einem kleinen Teil zur Unterstützung von Einrichtungen eingesetzt.

Wie die Stiftungsziele im Jahr 2010 verwirklicht wurden

Im Jahr 2010 sind insgesamt 1783 Anträge eingegangen. Gegenüber dem Vorjahr (1764 Anträge) stieg die Zahl der Anträge um rd. 1 Prozent.

Von 757 Zuwendungen gingen 740 an Familien und Einzelpersonen und 17 an karitative Einrichtungen.

Übersicht Stiftungsziele in Zahlen 2006-2010

Jahr

2006

2007

2008

2009

2010

Anträge

1.219

1.467

1.680

1.764

1783

Zuwendungen

586

693

801

698

757

Zuwendungen gesamt in Tsd. €

424

410

442

379

365

Summe Zuwendung pro Fall in €

723

592

552

543

482

Aufteilung Zuwendungen auf Einzelne/Institutionen

557 / 16

680 / 13

787 / 14

685 / 13

740 / 17