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Welche Ziele die Stiftung verfolgt
Ihrer Satzung entsprechend bewilligt die Otto und Lonny Bayer Stiftung Hilfen für
Einzelpersonen und Familien, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands der Hilfe bedürfen oder deren Einkommen die in § 53 Nr.
2 der Abgabenverordnung genannten Grenzen nicht übersteigt (das 4fache bzw.
bei Alleinstehenden/Haushaltsvorständen das 5fache des Regelsatzes der
Sozialhilfe).
Dazu gehören vor allem:
- alleinerziehende Eltern
- Arbeitslose
- Behinderte
- kinderreiche
Familien
- Kranke
- Senioren und
Seniorinnen
- Wohnungslose
Darüber hinaus kann sie nach ihrer Satzung ebenfalls karitative
Einrichtungen bei sozialen Maßnahmen unterstützen, die einer Gruppe von
Menschen zugute kommen. Da die Anträge von Einzelnen und Familien in den
letzten Jahren sehr zugenommen haben, werden die Mittel der Stiftung
vorrangig für die Einzelfallhilfe und nur zu einem kleinen Teil zur
Unterstützung von Einrichtungen eingesetzt.
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